Öltankanlagen nach § 19 I Wasserhaushaltsgesetz


Rüsten Sie Ihre Tankanlage rechtzeitig um!

Denn Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet und jeder Prüftermin kostet bares Geld. Durch die TÜV-Zertifizierung als überprüfter Fachbetrieb können wir Ihnen dabei helfen Ihre Öltankanlage im Vorfeld auf den gesetzlich vorgeschriebenen Stand zu bringen. Nachdem wir alle Arbeiten bei Ihnen abgeschlossen haben, kümmern wir uns um einen Prüftermin und nehmen zusammen mit einem Sachverständigen des TÜV Hessen Ihre Tankanlage ab.

Anhand der nebenstehenden Skizze können Sie bereits jetzt kontrollieren, ob Ihre Tankausstattung den neuen Bestimmungen gerecht wird.

Erläuterung der Skizze:

  1. Füllrohrverschluss
  2. Ölstandanzeiger (Universal)
  3. Grenzwertgeber
  4. Leckagewarngerät
  5. Entnahmegarnitur
  6. Entlüftungshaube
  7. Reißleine
  8. Hebesicherung
  9. Heizölentlüfter
  10. Brenner

Zusätzlich gibt es auch für den Öl-Auffangraum besondere Bestimmungen. Folgende Punkte sind zwingend notwendig:

  1. Der Auffangraum darf keine Risse oder Beschädigungen aufweisen
  2. Er muß mit einem dreifachem Anstrich aus ölbeständiger Schutzfarbe versehen werden
  3. Der Tank muß von zwei Seiten begehbar (40cm) und von zwei Seiten einsichtbar (5cm) sein
  4. Der Raum muß den kompletten Tankinhalt bei maximaler Füllhöhe auffangen können
  5. Bodenabläufe oder Wasserleitungen müssen vom Tankraum abgemauert sein

Fragen Sie uns nach den Details!